AGB
AGB & Vermittlungsvertrag
Download AGB (stand 01.08.2024)
Stand 01/08/2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Konus & Partner GmbH (im Folgenden „Konus & Partner GmbH“)
Hauptstraße 4
35410 Hungen
HRB 10553 (Handelsregister des Amtsgerichts Gießen)

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von Konus & Partner GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Konus & Partner GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Konus & Partner GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Konus & Partner GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Konus & Partner GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).

§ 2 Leistungen
(1) Konus & Partner GmbH erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen Onlinemarketing, Social Media sowie Mitarbeitergewinnung/Recruiting. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Konus & Partner GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Konus & Partner GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Konus & Partner GmbH bleibt der Vergütungsanspruch von Konus & Partner GmbH unberührt.

(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen ausschließlich selbst verantwortlich.

(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Konus & Partner GmbH. nicht verantwortlich.

(5) In Bezug auf die von Konus & Partner GmbH. zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Konus & Partner GmbH in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) Konus & Partner GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Die vereinbarte Vergütung von Konus & Partner GmbH in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.

(8) Konus & Partner GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Bewerbungen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.

(9) Der Kunde verpflichtet sich, die von Konus & Partner GmbH bereitgestellten Reportings mindestens einmal wöchentlich abzurufen.

(10) der Kunde verpflichtet sich, binnen 7 Tagen nach Erhalt eines durch Konus & Partner GmbH übermittelten Leads zu diesem Feedback zu erteilen.

(11) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Konus & Partner GmbH erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) stets zu gewährleisten.

§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern eine Leistung von Konus & Partner GmbH. ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.

(2) Konus & Partner GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Konus & Partner GmbH. kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Konus & Partner GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.

(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Konus & Partner GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.



(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Konus & Partner GmbH gilt auch dann als abgenommen,
wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Konus & Partner GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.



§ 4 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen Konus & Partner GmbH erfolgt schriftlich.



§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Konus & Partner GmbH im Rahmen der Angebote angegeben und mitgeteilt

werden sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher

Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.



(2) Die Bezahlung der Leistungen von Konus & Partner GmbH besteht aus einer einmaligen

Setup-Gebühr und monatlichen Ratenzahlungen. Die jeweils konkreten Zahlungsdaten ergeben sich

aus dem unterbreiteten individuellen Angebot. Eine Konus & Partner GmbH erteilte (SEPA-)

Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.



(3) Sofern mit Konus & Partner GmbH l. als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde

Konus & Partner GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Konus & Partner GmbH

anzufragen.



(4) Konus & Partner GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern

anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden

können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen

drei Werktagen nach Rückbuchung an Konus & Partner GmbH. zu überweisen und die durch die

Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.



(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere

Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt

für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.



§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung

ist ausgeschlossen.



(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen und Recruiting/Mitarbeitergewinnung

bei Konus & Partner GmbH gilt:

(2.1.) Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens 30 vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit

gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig

entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut

erhoben.

(2.2.) Wird ein Vertragsverhältnis mit einjähriger Laufzeit nicht spätestens 90 Tage vor Ablauf

der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen

Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall

jedoch nicht erneut erhoben.

(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.



(4) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.



(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.



(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.





§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Konus & Partner GmbH. beginnen nicht, bevor der

Rechnungsbetrag bei Konus & Partner GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die

Dienstleistungen notwendigen Daten bei Konus & Partner GmbH. vollständig vorliegen

beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.



(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Konus & Partner GmbH sich vor, weitere

Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.



(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Konus &

Partner GmbH in Verzug, ist Konus & Partner GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu

kündigen und die Leistungen einzustellen. Konus & Partner GmbH wird die gesamte Vergütung, die

bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.



§ 8 Erfüllung

(1) Konus & Partner GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der

erforderlichen Sorgfalt durchführen. Konus & Partner GmbH l. ist berechtigt, sich dazu

uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Konus & Partner GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und

stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von

Konus & Partner GmbH unberührt.



§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu

gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise

sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch

Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und

Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige

zu bringen.



§ 10 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen

(1) Während der Vertragsdurchführung werden unter Umständen persönliche oder betriebliche

Informationen durch Konus & Partner GmbH preisgegeben. Insoweit ist stets und vollumfänglich

Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen

ist verboten.



(2) Konus & Partner GmbH ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden

dessen Zugänge und Logins zu allen Programmen und Inhalten nach billigem Ermessen

vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber

Konus & Partner GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.



§ 11 Social-Media-Profile

(1) Durch den Kunden zur Verfügung gestellte Login Daten zu Social-Media-Profilen werden

ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der gebuchten Dienstleistung verwendet. Private

Nachrichten, Nutzerverhalten und Einsicht in sonstige, nicht für die Erbringung der gebuchten

Dienstleitung relevanten Daten ist für Konus & Partner GmbH untersagt.

(2). Sämtliche Maßnahmen, welche Konus & Partner GmbH über die Profile des Kunden durchführt,

werden dem Kunden vor Start der Dienstleistung offengelegt und durch diesen freigegeben. Die

Wahrung der Wünsche des Auftraggebers haben für Konus & Partner GmbH höchste Priorität



§ 12 Nutzungsrechte

(1) Konus & Partner GmbH hält an Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von

Konus & Partner GmbH veröffentlicht werden (z.B. auf LinkedIn oder auf passwortgeschützten

Plattformen) ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne

Zustimmung von Konus & Partner GmbH nicht gestattet.



(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen / Recruiting gilt: Der Kunde erhält ein

einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Konus & Partner GmbH erstellten

Inhalten, welches zeitlich unbegrenzt gilt; dieses gilt insbesondere für im Rahmen der

Vertragsdurchführung individuell erstellte Texte und weitere Leistungsergebnisse, die Teil der

individuellen Leistungsbeschreibung sind.



(3) Die Überlassung von Rohfassungen und Entwürfen wird von Konus & Partner GmbH nicht

geschuldet.



(4) Absatz 2 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Konus & Partner GmbH nach

dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(5) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich

anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Konus &

Partner GmbH über.



(6) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen)

wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.



(7) Zugänge und Logins zu Onlineplattformen, Programmen und Inhalten von Konus & Partner GmbH

werden vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit und

lediglich für den Inhaber überlassen. Die Weitergabe an den Kunden überlassener Zugänge an Dritte

ist verboten. Eine Weitergabe an Betriebsangehörige / Mitarbeiter des Kunden ist möglich, muss aber

von Konus & Partner GmbH ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und von diesem

schriftlich bestätigt werden.



(8) Mit Nutzung der Mitglieder-Plattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen

Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse),

die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch Konus & Partner GmbH

Unternehmen und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.





§ 13 Haftung

(1) Konus & Partner GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Konus & Partner GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren

Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf

deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall

ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden

Schadens begrenzt.



(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Konus & Partner GmbH nicht für Daten- und

Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen

Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung

von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso

stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.



(3) Der Kunde gewährleistet, dass Konus & Partner GmbH l. überlassene Arbeitsmaterialien (z.B.

Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen

Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Konus & Partner GmbH insoweit von jeglicher

Inanspruchnahme Dritter frei.



§ 14 Widerrufsrecht

Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen

kein Widerrufsrecht zu. Konus & Partner GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher

Grundlage.



§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im

Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,

Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger

Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Konus & Partner

GmbH maßgebend.



(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von

Konus & Partner GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der

Geschäftsbeziehung zwischen Konus & Partner GmbH und dem Kunden ist der Sitz von Konus &

Partner GmbH (derzeit Hungen).




AGB Stand: 01.08.2024 © Vervielfältigung verboten
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