AGB & Vermittlungsvertrag
Download AGB (stand 01.08.2024)
Stand 01/08/2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Konus & Partner GmbH (im Folgenden „Konus & Partner GmbH“)
Hauptstraße 4
35410 Hungen
HRB 10553 (Handelsregister des Amtsgerichts Gießen)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von Konus & Partner GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Konus & Partner GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Konus & Partner GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Konus & Partner GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Konus & Partner GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).
§ 2 Leistungen
(1) Konus & Partner GmbH erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen Onlinemarketing, Social Media sowie Mitarbeitergewinnung/Recruiting. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Konus & Partner GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Konus & Partner GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Konus & Partner GmbH bleibt der Vergütungsanspruch von Konus & Partner GmbH unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Konus & Partner GmbH. nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von Konus & Partner GmbH. zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Konus & Partner GmbH in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Konus & Partner GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von Konus & Partner GmbH in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) Konus & Partner GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Bewerbungen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(9) Der Kunde verpflichtet sich, die von Konus & Partner GmbH bereitgestellten Reportings mindestens einmal wöchentlich abzurufen.
(10) der Kunde verpflichtet sich, binnen 7 Tagen nach Erhalt eines durch Konus & Partner GmbH übermittelten Leads zu diesem Feedback zu erteilen.
(11) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Konus & Partner GmbH erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) stets zu gewährleisten.
§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von Konus & Partner GmbH. ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) Konus & Partner GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Konus & Partner GmbH. kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Konus & Partner GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Konus & Partner GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Konus & Partner GmbH gilt auch dann als abgenommen,
wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Konus & Partner GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Konus & Partner GmbH erfolgt schriftlich.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Konus & Partner GmbH im Rahmen der Angebote angegeben und mitgeteilt
werden sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Konus & Partner GmbH besteht aus einer einmaligen
Setup-Gebühr und monatlichen Ratenzahlungen. Die jeweils konkreten Zahlungsdaten ergeben sich
aus dem unterbreiteten individuellen Angebot. Eine Konus & Partner GmbH erteilte (SEPA-)
Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit Konus & Partner GmbH l. als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde
Konus & Partner GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Konus & Partner GmbH
anzufragen.
(4) Konus & Partner GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern
anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden
können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen
drei Werktagen nach Rückbuchung an Konus & Partner GmbH. zu überweisen und die durch die
Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere
Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt
für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung
ist ausgeschlossen.
(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen und Recruiting/Mitarbeitergewinnung
bei Konus & Partner GmbH gilt:
(2.1.) Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens 30 vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit
gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig
entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut
erhoben.
(2.2.) Wird ein Vertragsverhältnis mit einjähriger Laufzeit nicht spätestens 90 Tage vor Ablauf
der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen
Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall
jedoch nicht erneut erhoben.
(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Konus & Partner GmbH. beginnen nicht, bevor der
Rechnungsbetrag bei Konus & Partner GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die
Dienstleistungen notwendigen Daten bei Konus & Partner GmbH. vollständig vorliegen
beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Konus & Partner GmbH sich vor, weitere
Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Konus &
Partner GmbH in Verzug, ist Konus & Partner GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu
kündigen und die Leistungen einzustellen. Konus & Partner GmbH wird die gesamte Vergütung, die
bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) Konus & Partner GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der
erforderlichen Sorgfalt durchführen. Konus & Partner GmbH l. ist berechtigt, sich dazu
uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Konus & Partner GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und
stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von
Konus & Partner GmbH unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu
gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise
sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch
Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und
Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige
zu bringen.
§ 10 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen
(1) Während der Vertragsdurchführung werden unter Umständen persönliche oder betriebliche
Informationen durch Konus & Partner GmbH preisgegeben. Insoweit ist stets und vollumfänglich
Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen
ist verboten.
(2) Konus & Partner GmbH ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden
dessen Zugänge und Logins zu allen Programmen und Inhalten nach billigem Ermessen
vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber
Konus & Partner GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 11 Social-Media-Profile
(1) Durch den Kunden zur Verfügung gestellte Login Daten zu Social-Media-Profilen werden
ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der gebuchten Dienstleistung verwendet. Private
Nachrichten, Nutzerverhalten und Einsicht in sonstige, nicht für die Erbringung der gebuchten
Dienstleitung relevanten Daten ist für Konus & Partner GmbH untersagt.
(2). Sämtliche Maßnahmen, welche Konus & Partner GmbH über die Profile des Kunden durchführt,
werden dem Kunden vor Start der Dienstleistung offengelegt und durch diesen freigegeben. Die
Wahrung der Wünsche des Auftraggebers haben für Konus & Partner GmbH höchste Priorität
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Konus & Partner GmbH hält an Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von
Konus & Partner GmbH veröffentlicht werden (z.B. auf LinkedIn oder auf passwortgeschützten
Plattformen) ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne
Zustimmung von Konus & Partner GmbH nicht gestattet.
(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen / Recruiting gilt: Der Kunde erhält ein
einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Konus & Partner GmbH erstellten
Inhalten, welches zeitlich unbegrenzt gilt; dieses gilt insbesondere für im Rahmen der
Vertragsdurchführung individuell erstellte Texte und weitere Leistungsergebnisse, die Teil der
individuellen Leistungsbeschreibung sind.
(3) Die Überlassung von Rohfassungen und Entwürfen wird von Konus & Partner GmbH nicht
geschuldet.
(4) Absatz 2 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Konus & Partner GmbH nach
dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(5) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich
anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Konus &
Partner GmbH über.
(6) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen)
wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(7) Zugänge und Logins zu Onlineplattformen, Programmen und Inhalten von Konus & Partner GmbH
werden vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit und
lediglich für den Inhaber überlassen. Die Weitergabe an den Kunden überlassener Zugänge an Dritte
ist verboten. Eine Weitergabe an Betriebsangehörige / Mitarbeiter des Kunden ist möglich, muss aber
von Konus & Partner GmbH ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und von diesem
schriftlich bestätigt werden.
(8) Mit Nutzung der Mitglieder-Plattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen
Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse),
die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch Konus & Partner GmbH
Unternehmen und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.
§ 13 Haftung
(1) Konus & Partner GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Konus & Partner GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall
ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Konus & Partner GmbH nicht für Daten- und
Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung
von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso
stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass Konus & Partner GmbH l. überlassene Arbeitsmaterialien (z.B.
Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen
Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Konus & Partner GmbH insoweit von jeglicher
Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 14 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen
kein Widerrufsrecht zu. Konus & Partner GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher
Grundlage.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im
Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Konus & Partner
GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von
Konus & Partner GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der
Geschäftsbeziehung zwischen Konus & Partner GmbH und dem Kunden ist der Sitz von Konus &
Partner GmbH (derzeit Hungen).
AGB Stand: 01.08.2024 © Vervielfältigung verboten